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Schleswig-Holstein: Weg frei für Tourismusabgaben in allen Städten – Zusätzliche Bettensteuer verboten

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(Kiel, 23. Juni 2014) Alle Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein mit hohem Gäste-Aufkommen können künftig eine Tourismus-Abgabe erheben. Dioes hat der Landtag in Kiel mehrheitlich beschlossen. Die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen am Kommunal-Abgabengesetz und an der Gemeindeordnung wurden damit verabschiedet. Bislang konnten lediglich die 185 anerkannten Kur- und Erholungsorte des Landes eine Fremdenverkehrs-Abgabe verlangen. Für Städte wie beispielsweise Flensburg, Lübeck und Kiel galt dies trotz einer Vielzahl an Touristen nicht.

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